Bei juristischen Texten nehmen wir grundsätzlich das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) als Berechnungsgrundlage, obwohl eine Vielzahl von zu übersetzenden Texten grundsätzlich auch unterhalb der in § 11 und 12 des JVEG definierten Sätze abgerechnet werden können. Auch die Zeilen werden konform JVEG ermittelt, nämlich basierend auf 55 Anschlägen, inkl. Satz- und Leerzeichen. Ferner können Faktoren wie Sprachenpaar (aus der Muttersprache in eine Fremdsprache oder umgekehrt bzw. aus einer Fremdsprache in eine Fremdsprache), Fachgebiet, Eilbedürftigkeit oder Lesbarkeit der Vorlage Einfluss auf den Preis nehmen. So liegen die Minimalsätze bei 1,35 EUR pro Normzeile.

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